BETRIEBSRAT

Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Der Betriebsrat hat sowohl in sozialen und personellen wie in wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Betriebes vielerlei Mitbestimmungsrechte. So muss bei jeder Einstellung, Eingruppierung oder Versetzung die Zustimmung des Betriebsrates eingeholt werden. Vor jeder Kündigung steht zwingend die Anhörung des Betriebsrates.

In den Betriebsvereinbarungen werden wichtige Punkte des Arbeitslebens geregelt. Für den Fall einer Betriebsschließung oder einer gravierenden Betriebsänderung wird ein Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt, in dem die entstehenden wirtschaftlichen Nachteile für die Arbeitnehmer ausgeglichen werden.