UMSTRUKTURIERUNG

Viele Unternehmen sind heutzutage zu Umstrukturierungen gezwungen. Unternehmen gliedern Betriebe oder Betriebsteile aus, ganze Abteilungen müssen geschlossen werden.

Die Ausgliederung eines Betriebes oder Betriebsteils (z.B. durch Outsourcing) führt rechtlich zu einem Betriebsübergang. Nach § 613a BGB gehen grundsätzlich sämtliche Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Arbeitgeber über. Der bisherige oder neue Arbeitgeber ist verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer rechtzeitig über den Betriebsübergang zu unterrichten. Der Arbeitnehmer hat dann einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen – mit dem Risiko, vom alten Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt zu werden. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist allerdings unwirksam.