VERMÄCHTNIS

Aus Unwissenheit heraus wird in Testamenten oft kein Unterschied gemacht zwischen „vererben“ und „vermachen“. Das kann schnell zum Streit führen.

Denn ein Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe. Er besitzt lediglich einen Anspruch gegen den Erben auf Erfüllung des im Testament angeordneten Vermächtnisses.
Verweigert der Erbe die Erfüllung des Vermächtnisses, muss der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch gerichtlich geltend machen.