ARBEITSGERICHT

Klagen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden am Arbeitsgericht verhandelt.

Achtung: Es gibt eine Vielzahl von Klagefristen. Die Klage nach einer Kündigung auf Wiedereinstellung (Kündigungsschutzklage) beispielsweise muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Nach vier bis sechs Wochen findet eine Güteverhandlung statt, in der beide Seiten von einem Arbeitsrichter gehört werden. Dabei wird versucht, die Sache zunächst einvernehmlich durch Vergleich zu regeln. Gelingt dies nicht, wird die Verhandlung einige Monate später im Streittermin fortgesetzt. Erst in dieser Streitverhandlung kann es zur Beweisaufnahme kommen und ein Urteil gesprochen werden.